o Strafrechtsdogmatische Probleme des § 239 III Nr.1 StGB.
o Die verwerfliche Tat eines würdigen Täters.
o Der Fall Daschner und die Verwarnung mit Strafvorbehalt als custodia honesta.
o Die konkludente Täuschung bei § 263 StGB zwischen Informationsrisiko und Informationsherrschaft.